Bei Recherchen zum Begriff der Nachsuche kommt der Ratsuchende nicht an dem Werk „Knaurs Großes Jagdlexikon“ der Autoren Ilse Haseder und Gerhard Stinglwagner vorbei:
Als Nachsuche (auch Schweißarbeit oder Fährtenarbeit) wird bei der Jagd das Suchen und Aufspüren sowie gegebenenfalls auch Erlegen (Töten) von zuvor nicht unmittelbar auffindbarem, verletztem oder totem Wild bezeichnet. Insbesondere bei absehbar schwierigen Nachsuchen kommen dabei spezielle Nachsuchengespanne bestehend aus einem Nachsuchen- bzw. Hundeführer und einem ausgebildeten Jagdhund zum Einsatz.
Ohne weitere rechtliche Grundlage wird zwischen Tot- und Lebendnachsuche unterschieden. Bei der Totsuche geht der Schütze durch Beobachtung der Schusszeichen und Pirschzeichen von einem tödlichen Schuss aus, auch wenn das beschossene Wild noch flüchtet. Diese meist einfachen und kurzen Totsuchen unterscheiden sich von den oftmals aufwendigen und anspruchsvolleren Lebendnachsuchen, bei denen der Schütze von vornherein vermutet, dass das Wild nicht sofort tödlich getroffen wurde. Bei der Lebendnachsuche verfolgt das Nachsuchengespann (Hundeführer mit Hund) das Wild in der Regel eine halbe bis mehrere Stunden. Unter Umständen kann sich eine Nachsuche auf über mehrere Tage ausdehnen. Jeder brauchbare Jagdhund ist in der Lage, einfache Nachsuchen (maximal 400 m) erfolgreich zu bewältigen. Ist erkennbar, dass eine erschwerte Nachsuche (mehr als 400 m mit eventueller Hetze) vorliegt, gebietet die Weidgerechtigkeit jedoch, einen Nachsuchenspezialisten einzusetzen, um einen Erfolg zu gewährleisten.
Das Gesetz selbst nimmt sich dieser Verpflichtung auch sehr detailliert an:
„Die jagdausübungsberechtigte Person ist verpflichtet, für eine unverzügliche und fachgerechte Nachsuche krank geschossener, schwerkranker oder auf andere Weise schwer verletzter Wildtiere auch über die Grenze des Jagdbezirkes hinaus zu sorgen.“ Anmerkung: Kommt sie dieser Pflicht nicht nach, liegt eine Straftat vor!
„Für die Nachsuche hat sie sich (die jagdausübende Person) selbst oder eine mit den Vorgängen vertraute Person zur Verfügung zu stellen.“
Dieser gesetzlichen und nach den Grundsätzen der Waidgerechtigkeit definierten Verpflichtung folgend organisierte die Landesgruppe Sachsen Anhalt im VDW 2025 die 19. VSwP am letzten Wochenende im August. Diese findet traditionell in Hayn auf dem Auerberg im Revier der Gräflich Ortenburg´schen Forstverwaltung des Grafen Rupprecht Graf zu Ortenburg statt. Der Forstbetrieb Hayn mit Sitz in Harzgerode OT Straßberg, bewirtschaftet mehrere Tausend Hektar Wald. Das Revier wurde in den letzten Jahren mehrfach durch Stürme und Borkenkäferkalamitäten stark beeinflusst.
Die ehemals geschlossenen alten Fichtenbestände sind zum größten Teil verschwunden, große Kahlflächen, Wiederaufforstungen, Dickungen und Stangenhölzer charakterisieren inzwischen das Landschaftsbild. Einzelne Struktur- und artenreiche Buchenalthölzer sowie Fichtenbestände mittleren Alters sind aber noch vorhanden.
Die Fährten wurden daher in den verbliebenen geschlossenen Waldkomplexen, teilweise entlang von Kahlflächen, durch Baumbestände unterschiedlichen Alters gelegt. Buchenalthölzer mit reichlich Naturverjüngung, Buchenstangenhölzer und Buchendickungen standen zur Verfügung. Das sehr gute Vorkommen von Rot-, Schwarz- und Rehwild stellt ein sehr anspruchsvolles Revier für Hundeprüfungen aller Art dar. Das Schwarzwild war während des gesamten Zeitraumes sehr aktiv, die nahezu überall zu findenden Brechstellen im Wald trugen ihren Anteil zur Schwierigkeit und Anspruchshöhe bei. Die zum Teil aktiv auf Schwarzwild eingejagten Hunde zeigten sich während der Fährtenarbeit sehr interessiert an den frischen Fährten und gebrochenen Flächen.
Schon weit im Vorfeld gingen über 20 Anfragen nach Prüfungsplätzen ein, schlussendlich starteten 19 Hunde an zwei Tagen. Für die VSwP 20h waren es 11 Gespanne, für die VSwP 40h 8 Gespanne welche sich der anspruchsvollen Prüfung stellten. Dieses Jahr waren keine Meldungen für die Fährtenschuhprüfung eingegangen.
Die Fährten zur Verbandsschweißprüfung wurden je nach Notwendigkeit ab Mittwoch gelegt. Die Fährtenleger und Richteranwärter trafen sich hierzu jeweils am Forstbetrieb der Gräflich Ortenburg´schen Forstverwaltung. Entsprechend der vorangegangenen Ausschreibung der VSwP wurden die Fährten mit Rotwildschweiß im Tupfverfahren hergestellt.
Über den gesamten Vorbereitungs- und Prüfungszeitraum herrschte abwechslungsreiches Wetter mit Sonne, Wolken und Regen, die Temperatur betrug um die 16°C. Somit waren ideale Voraussetzungen mit guter Bodenfeuchtigkeit gegeben.
An den Prüfungstagen traf sich die Corona zum festgesetzten Zeitpunkt im Forsthaus Auerberg, wo die Begrüßung der Gespanne und Richter, die Eröffnung und Ansprache durch den Prüfungsleiter Maik Härter, unterstützt durch eine Jagdhornbläsergruppe, stattfand. Im Detail konnten am Ende der Prüfungstage 8 x SW I, 5 x SW II und 6 x SW III Prädikate vergeben werden.
Danke auch an dieser Stelle an die Revierinhaber, allen Richtern und Richteranwärtern aus den unterschiedlichsten Jagdgebrauchshundelagern, Kathrin Kirchhoff vom Forsthaus Auerberg für die Beherbergung, Liane Lucas vom Bauernstüb’l Neudorf für die Bewirtung beim Prüfungsabschluss sowie dem gesamten Team rund um die Prüfung!







